Private Krankenversicherung - PKV

Die Kostenerstattung für Psychotherapie bei privaten Krankenversicherungen ist abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag.

 

Einige Krankenkassen verzichten auf einen Antrag auf Psychotherapie und ein Genehmigungsverfahren, begrenzen dafür aber die Leistung auf eine bestimmte Anzahl Sitzungen (häufig 20 oder 30) pro Jahr.

 

Bei anderen Kassen ist das Antrags- und Genehmigungsverfahren wie bei den gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen.

Die Kosten für 5 probatorische Sitzungen vor Beginn einer Psychotherapie werden auf jeden Fall ohne Antragsverfahren übernommen.

 

Auf jeden Fall empfiehlt es sich, vor Aufnahme einer Psychotherapie Rücksprache mit Ihrer Kasse zu nehmen und den Rahmen der möglichen Kostenübernahme zu klären.

Detailliertere Ausführungen finden Sie hier.

 

Für Patienten, die beihilfeberechtigt sind, empfiehlt sich ebenfalls eine Abklärung der Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung.

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